Ratgeber
Privat verkaufen oder mit Maklerin?
Ein ehrlicher Vergleich von Aufwand, Risiko und Ergebnis.
Daniela LeschinskiImmobilienmaklerin in NetphenStand: Oktober 2026· 3 Min. Lesezeit
Ein Haus ohne Makler zu verkaufen ist erlaubt und kann gut gehen. Ich bin Maklerin, eine neutrale Meinung lesen Sie hier also nicht. Ich stelle beide Wege trotzdem so dar, dass Sie selbst entscheiden können: was Sie übernehmen, wo die Risiken liegen und was die Provision kostet.
Was Sie beim Privatverkauf selbst machen
- Den Preis festlegen. Ohne Bewertung ist das der schwierigste Schritt: Zu hoch verlängert den Verkauf, zu niedrig kostet Geld.
- Die Unterlagen beschaffen, vom Grundbuchauszug bis zu den Grundrissen. Welche Sie brauchen, steht in der Checkliste Unterlagen für den Verkauf (PDF).
- Fotos machen und die Anzeige schreiben. Angaben aus dem Energieausweis sind dort Pflicht (§ 87 Gebäudemodernisierungsgesetz), den Ausweis selbst legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Gebäudemodernisierungsgesetz).
- Anfragen beantworten und Besichtigungen führen, oft abends und am Wochenende.
- Käufer prüfen. Lassen Sie sich vor dem Notartermin eine Finanzierungsbestätigung der Bank zeigen.
- Verhandeln und den Notartermin vorbereiten.
Wo die Risiken liegen
Das größte Risiko ist der Preis. Ein zu niedriger Preis lässt sich nach dem Notartermin nicht mehr korrigieren. Ein zu hoher Preis verlängert den Verkauf.
Dazu kommt die Haftung. Üblich ist, im Kaufvertrag die Haftung für Mängel auszuschließen. Das gilt aber nicht für Mängel, die Sie kennen und verschweigen (§ 444 BGB). Bekannte Schäden, etwa Feuchtigkeit im Keller, gehören deshalb offen angesprochen und am besten in den Vertrag.
Bei Besichtigungen lassen Sie Fremde ins Haus. Fragen Sie vorher nach dem vollständigen Namen und einer Telefonnummer.
Was die Maklerin übernimmt
Mit Maklerin geben Sie die Arbeit aus der Liste oben ab. Bei mir heißt das: Bewertung bei Ihnen vor Ort, Unterlagen, Fotos und Exposé, Anfragen und Besichtigungen, die Finanzierungsbestätigung des Käufers und die Vorbereitung des Notartermins.
Preis
- Privat
- legen Sie selbst fest
- Mit Maklerin
- Bewertung vor Ort
Unterlagen
- Privat
- beschaffen Sie selbst
- Mit Maklerin
- vieles beantrage ich mit Ihrer Vollmacht
Anfragen und Besichtigungen
- Privat
- Sie, auch abends und am Wochenende
- Mit Maklerin
- ich
Finanzierungsbestätigung des Käufers
- Privat
- fordern Sie selbst an
- Mit Maklerin
- lasse ich mir vor dem Notartermin zeigen
Kosten
- Privat
- Anzeigen, Energieausweis, Unterlagen
- Mit Maklerin
- dazu die Provision, wenn verkauft wird
| Privat | Mit Maklerin | |
|---|---|---|
| Preis | legen Sie selbst fest | Bewertung vor Ort |
| Unterlagen | beschaffen Sie selbst | vieles beantrage ich mit Ihrer Vollmacht |
| Anfragen und Besichtigungen | Sie, auch abends und am Wochenende | ich |
| Finanzierungsbestätigung des Käufers | fordern Sie selbst an | lasse ich mir vor dem Notartermin zeigen |
| Kosten | Anzeigen, Energieausweis, Unterlagen | dazu die Provision, wenn verkauft wird |
Was die Provision kostet
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung an einen Verbraucher: Lassen sich Verkäufer und Käufer beide vom Makler vertreten, zahlen sie die Provision zu gleichen Teilen (§ 656c BGB). Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben, und der Käufer zahlt erst, wenn der Verkäufer seinen Anteil bezahlt hat (§ 656d BGB).
Die Höhe der Provision legt das Gesetz nicht fest. Sie steht im Maklervertrag, und der braucht Textform, also zum Beispiel ein unterschriebenes Dokument oder eine E-Mail (§ 656a BGB). Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben. Fällig wird die Provision erst, wenn der Kaufvertrag zustande gekommen ist (§ 652 BGB). Ohne Verkauf zahlen Sie keine Provision.
Wann der Privatverkauf gut passt
Steht der Käufer schon fest, etwa ein Nachbar, ein Mieter oder jemand aus der Familie, fallen Anzeige und Besichtigungen weg. Dann ist der Privatverkauf oft der einfachere Weg. Eine Bewertung lohnt sich trotzdem, damit beide Seiten einen Preis finden, den sie verstehen. Den Vertrag setzt in jedem Fall der Notar auf.


